Das Heilpraktikergesetz schreibt vor, dass jede psychologische, energetische oder beraterische Tätigkeit, die zum Ziel das „Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden“ hat, eine staatliche Heilerlaubnis erfordert. Seit 1995 gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. Sie erhalten die Berufsbezeichnung ‘Heilpraktiker/in für Psychotherapie’ und können eine Praxis eröffnen oder angestellt tätig sein.
Die AMARA Schulen für Heilpraxis und Naturheilkunde bieten
seit 1996, als eine der ersten Heilpraktikerschulen, mit sehr großem Erfolg Vorbereitungskurse für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie an.
Das Schaubild zeigt einige Tätigkeitsfelder von ehemaligen Amara Absolventen/innen
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