Die schriftlichen Prüfung besteht aus 28 Multiple Choice Fragen von denen 75% richtig beantwortet werden müssen. Ist
dies erreicht, gibt es nach 3 bis 9 Wochen eine
Einladung zur mündlichen Prüfung Diese dauert bei amara Schülern ca. 30-45 Minuten. Es sind in
Niedersachsen drei Prüfer (Vorsitzender, Psychiater, Psychologe) anwesend.
Gefordert werden offiziell:
Ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der Tätigkeit von medizinischen / heilpraktischen Tätigkeiten
Psychodiagnostische Fähigkeiten
Kenntnisse über die Ursachen psychischer Erkrankungen
Die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose zu behandeln oder kompetent zu überweisen
Die Befähigung, Grenzen und Gefahren der Psychotherapie im Einzelfall zu erkennen.
Grundwissen über psychisch wirksame Medikamente
Sicheres Verhalten in Krisensituationen
Ein grundlegendes Verständnis der eigenen Rolle als Therapeut/in, das aktive Bewußtsein der eigenen
Sorgfaltspflicht, der Unterschied zwischen rechtlicher und berufsethischer Erlaubnis.
Hinzukommen zusätzlich sog. "weiche" Kompetenzen, die ich über viele Jahre recherchiert habe und die in meinen Unterricht einfließen. Nicht selten scheitert die Prüfung an fehlerhaften Vorstellungen
über zentrale Entscheidungskriterien der amtsärztlichen Überprüfung.
Neben der fachlichen Qualifikation werden Sie von mir auf diese "diskreten" Konpetenzen vorbereitet, so daß Sie die Fragen der Prüfer verstehen und dechiffrieren können.